Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Mitgliedsbeiträge:
Bei schuldhaftem Verzug von Beiträgen werden sämtliche Beiträge bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin fällig. Bei Einmalzahlung von Mitgliedsbeiträgen im Voraus gibt es keine Rückzahlung, dafür ist eine angemeldete Übertragung auf ein neues Mitglied möglich!
Die vereinbarten Beiträge werden im Voraus zur Zahlung fällig.
Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen der Clubräume berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, und wenn vorgesehen, die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet – und Dienstleitungsbasis, sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs.
Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainings-möglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich verletzte oder geschwächte Personen (besonders bei Rücken-, Knie- und Kreislaufbeschwerden) innerhalb der ausgehändigten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Eine Nichtnutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrages, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
Beim Einzug der Beiträge per Abbuchungsauftragsverfahren kann der Zahlungspflichtige der Abbuchung im Nachhinein nicht widersprechen. Der einziehenden Bank liegt eine eindeutige Zustimmung des Kunden zum Einzug der Lastschrift als Abbuchungsauftrag vor. Für jede Rücklastschrift wird eine Kostenpauschale von 3,50 € zuzüglich der Bankgebühren für Rücklastschrift erhoben. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine Änderung der Bankverbindung muss sofort angezeigt werden.
Leistungsumfang
City Fitness Weimar behält sich das Recht vor Inhalt, Umfang und Zeiten des Gesamtangebotes zu modifizieren. Ich bin damit einverstanden, dass bei Verlängerung die dann gültigen Bedingungen angepasst werden. Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitglieds liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Gleiches gilt für einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Mitgliedes.
Sonstige Regelungen
Für gesundheitliche Schäden, die durch eine unsachgemäße Nutzung der Geräte, der Kurse oder der Einrichtung entstehen können, übernimmt das City Fitness Weimar keine Haftung. Schuldhaft verursachte Schäden, die ich an der Einrichtung verursache, sind von mir zu ersetzen. Für abgelegte Kleidung, Wertgegenstände oder Geld übernimmt das City Fitness Weimar keinerlei Haftung. Eine Garantiehaftung wird ausgeschlossen. Das City Fitness Weimar haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung. Bei Verlust der Mitgliedskarte wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro fällig.
Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt
Hausordnung
1. Die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich.
2. Die Nutzung der Trainingsmöglichkeiten ist nur in sauberer Sportbekleidung und mit Wechselschuhen (Sportschuhen) gestattet.
3. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränke ist nicht gestattet.
4. Mitglieder und Gäste haben sich so zu verhalten, dass Beeinträchtigungen anderer Teilnehmer unterbleiben. Der Umgang der Sportler soll von Hilfsbereitschaft und Kameradschaft geprägt sein.
5. Alle Kurzhanteln sowie Hantelscheiben sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen
6. Mit den Einrichtungsgegenständen des Hauses ist sorgsam umzugehen. Aus hygienischen Gründen bitte Handtücher auf die Liegen bzw. Sitzflächen legen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Beschädigung der Einrichtung des Cityfitness haftet der Verursacher.
7. Die Duschen und der Wellnessbereich sind nur mit Badeschuhen zu betreten.
8. Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt auf der Trainingsfläche untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
9. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.
10. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.